Grundlage einer Betreuung ist die Bestellung durch das Vormundschaftsgericht gemäß § 1896 BGB.
Antragsberechtigt ist jede private Person sowie die öffentliche Hand.
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und von einer Unfähigkeit der Betroffenen, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, auszugehen ist, bietet die rechtliche Betreuung eine gute Möglichkeit, den zu Betreuenden Hilfestellungen anzubieten. Höchste Priorität ist insoweit, dass die Betreuten ihr Leben so optimal wie möglich gestalten können. Die rechtliche Betreuung hat ausschließlich dem Wohl und den Wünschen des Betreuten zu entsprechen. Dies setzt wiederum einen sehr intensiven Kontakt zwischen Betreuten und Betreuer voraus, damit die individuellen Bedürfnisse des Betreuten berücksichtigt werden können.
Eine Betreuung kann u.a. dann notwendig werden, wenn psychische sowie körperliche Krankheiten oder Behinderungen einem selbstbestimmten Leben entgegenstehen und die Unterstützung eines Betreuers erforderlich machen.
Fundierte rechtliche und sozialverwaltungstechnische Kenntnisse, sowie ein hohes Maß an Sozialkompetenz sind erforderliche Grundvoraussetzungen, um eine Betreuung professionell führen zu können.
THOMAS KOCH
Diplom Sozialarbeiter (FH)Sozialwirt (FH)
Mediator (fiRAK)
Mitglied im Bundesverband für Berufsbetreuer / –innen e.V.
effektiv
human